Schlichtung

Im Rahmen einer Schlichtung hat der neutrale Schlichter den Auftrag, im Laufe des Schlichtungsverfahrens den Sachverhalt und die Rechtslage sowie die verschiedenen Positionen der Konfliktparteien einzuschätzen und aufgrund seiner Fachkenntnisse zu bewerten. Am Ende dieses Verfahrens kann er auf der Grundlage seiner Fachkompetenz einen eigenen inhaltlichen Vergleichsvorschlag zur Streitbeilegung unterbreiten.

Die  Schlichtung fördert kooperative Verhaltensweisen der Parteien, indem sie auf eine einvernehmliche Lösung von Streitfragen hinwirkt. In Abgrenzung zur Mediation findet jedoch eine Bewertung des Sachverhalts durch den Schlichter statt. Die Schlichtung führt zu einem Schlichterspruch, dessen Wirksamkeit jedoch der Akzeptanz der Parteien bedarf.


Schlichtung als effektives Verfahren zur Konfliktbearbeitung

Wie im Mediationsverfahren verbleibt die "Herrschaft über den Konflikt" bei den Parteien, da der Schlichterspruch durch sie angenommen oder abgelehnt werden kann. Die Verfahrens- und Entscheidungsautonomie obliegt dem Schlichter. Das Schlichtungsverfahren ist nicht öffentlich (Vertraulichkeit) und kann schnell terminiert und durchgeführt werden.

Anwendungsgebiete einer Schlichtung

Die Schlichtung kommt in allen Rechtsgebieten vor. Sie kommt zum Tragen, wenn sich zwei Parteien nicht auf eine vertragliche Regelung einigen können, dies aber wollen oder sogar müssen. In diesen Fällen ist der Schlichter dazu berufen, einen Einigungsvorschlag zu unterbreiten (Schlichterspruch). 

Vorteile einer Schlichtung

Neben geringen Kosten zeichnet sich die Schlichtung insbesondere durch folgende Aspekte aus:

  • Schlichtung ist zeitsparend
  • Geschäftsbeziehungen bleiben erhalten
  • Schlichtung ist nicht öffentlich und damit vertraulich
  • Die Parteien können den Schlichter nach seiner Sachkunde auswählen