Adjudikation

Adjudikation ist ein vor allem im angelsächsischen Rechtsraum seit über 10 Jahren verbreitetes Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Auf Anrufung einer Partei eines Vertrages über Bauleistungen muss ein Adjudikator innerhalb von 28 Kalendertagen über die vorgetragene Streitigkeit entscheiden. Die Parteien sind solange an die Entscheidung des Adjudikators gebunden, bis diese durch die Parteien einvernehmlich abgeändert oder auf Antrag einer Partei von einem (Schieds-) Gericht aufgehoben wird. Die Effizienz des Verfahrens liegt darin, dass es in kurzen Fristen von wenigen Wochen abgewickelt wird.

Gegenstand des Verfahrens können alle Arten von Streitigkeiten und Ansprüchen sein, also nicht nur Zahlungsansprüche, sondern auch Feststellungen über Unwirksamkeit oder Wirksamkeit von Erklärungen etc.

In Deutschland setzt Adjudikation eine vertragliche Vereinbarung der beteiligten Parteien voraus, die schon Bestandteil des Bau- bzw. Anlagenbauvertrages sein kann. Über die Ausgestaltung des Adjudikationsverfahrens im Einzelnen und die Benennung eines oder mehrerer Adjudikatoren entscheiden die Parteien.


Verfahren einer Adjudikation

Grundlage für die Durchführung einer Adjudikation ist eine auf den konkreten Streitfall bezogene Adjudikationsvereinbarung der beteiligten Parteien, in der üblicherweise auch die Regeln für das Verfahren festgelegt werden. Nationale Institutionen haben Musterklauseln und Verfahrensordnungen entwickelt, auf die in diesem Zusammenhang zurückgegriffen werden kann.

Zu nennen sind:

  • DIS-Verfahrensordnung für Adjudikation
    • Herausgeber: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
  • Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL-Bau);
    • Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. und Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V.
Anwendungsgebiet einer Adjudikation

In Deutschland wird das Adjudikationsverfahren bisher im Bereich von (Anlagen-) Bauprojekten angewendet.

Vorteile einer Adjudikation

Sofortige Sachverhaltsklärung:

Durch die projektbegleitend vereinbarte Adjudikation können auftretende Streitigkeiten kurzfristig einer Klärung zugeführt werden. Hierdurch werden Sachverhalte / Fakten, deren Klärung ggf. durch den weiteren Projektablauf unmöglich oder erheblich erschwert werden, "gesichert" (Problem der Fortführung des Projekts, der "Überbauung").

Planungssicherheit

Auftraggeber wie Auftragnehmer brauchen bei (Anlagen-)Bauprojekten Planungssicherheit. Die strittige Frage, wie z.B. eine Baubeschreibung auszulegen ist, muss zeitnah – baubegleitend – entschieden werden.

Streitvermeidung

Durch die zeitnahe baubegleitende Adjudikationsentscheidung werden taktische "Spiele" vermieden. Jede Partei kann über die vereinbarte Adjudikation eine schnelle und bis zum Bauende bindende Entscheidung erlangen.

Vertraulichkeit

Der Prozess der Adjudikation ist vertraulich und nicht öffentlich.